Amtliches Bundesnetzagentur-Schreiben: Vodafone darf nicht mehr unter amtlicher Fristsetzung zur telefonischen Kontaktaufnahme nötigen

(Bewegungshauptstadt/Bundesdorf, 01.02.17)

Können in einem Rechtsstaat aus diesem amtsanmaßenden Nötigungsbetrug hervorgegangene Abzockverträge eigentlich rechtsgültig sein? Ungestraft bleiben sie zumindest; nur im Wiederholungsfall droht eine kleine (einkalkulierte) Geldbuße.

g.n.t.

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