BGH entblößt Abgasbetrüger: Obwohl die Sachmangelhaftung geheim bleiben sollte, plappert der Bundesgerichtshof nach dem Herauskaufen des Klägers die drohende VW-Niederlage aus
(Volljura, 21.02.19)
Dass bei einem Fahrzeug, welches bei Übergabe an den Käufer mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, die den Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduziert, vom Vorliegen eines Sachmangels auszugehen sein dürfte.
n.t.