Freiwillige Vorratsdatenspeicherung: Verbrecherische Internet- und Mobilfunkanbieter speichern Verbindungs- und Standortdaten ohne Not bis zu 6 Monate lang
(Germania, 01.01.19)
Wenn’s der Staat nicht europarechtskonform hinkriegt, dann macht’s die Wirtschaft halt ohne Rechtsgrundlage. Es handelt sich also nicht um freiwillige, sondern um illegale Vorratsdatenspeicherung, die Anzeigen und DSGVO-Sanktionen nach sich ziehen muss.
g.n.t.