Hanseatische Volljuristenposse: Landgericht Hamburg verweigert Aussage zur eigenen rechtskonformen Verlinkung

(Fischdorf, 08.12.16)

Die Prüfung der eigenen nicht aufgestellten Prüfkriterien ist noch nicht abgeschlossen, sodass sich das LG Hamburg aus dem Netz für rechtskonform unerreichbar erklärt hat. Aufgrund der Haftungsgefahren sollte der überflüssige Behörden-Internetauftritt bisweilen lediglich per manueller URL-Eingabe aufgerufen werden.

e.u.e.

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