Juristisch keine Verbrauchssteuer: Strom-Verbraucher müssen abgewälzte Kernbrennstoffsteuer noch einmal an die Atomkonzerne überweisen
(Volljura, 06.06.17)
Bei einer Prüfung durch Bundesverfassungsrichter spielt das Faktische eine eher untergeordnete Rolle. Außerdem hätte man in diesem Fall nachrechnen müssen …
g.n.t.