Klage spät erfolgreich: Schon der Titel von Apples sogenannter Datenschutzrichtlinie war verbrauchertäuschender Mist
(Germania, 21.02.19)
Wie auch die aktuellen Datenschutzbestimmungen, die an mehreren Stellen nicht der segensreichen DSGVO entsprechen.
g.n.t.