Konterkarierende EU-Whistleblower-Richtlinie: Nestbeschmutzende Hinweisgeber sollen bekannte Missstände zuallererst den kriminellen Kollegen melden müssen

(Mannekenpis, 08.03.19)

Ganz im Gegenteil: Zumindest bei dem Verdacht auf strafbare Handlungen muss es eine externe Anzeigepflicht geben – ohne die vermeintlich Kriminellen warnen zu dürfen!

g.n.t.

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