Kriminelle Insidergeschäfte: Mitarbeiter der Behördenkatastrophe BaFin haben mit Wirecard-Aktien gezockt

(Germania, 05.10.20)

Der eigentliche Skandal ist: Diese privaten Finanzgeschäfte sind ihnen ausdrücklich erlaubt, es besteht lediglich eine nachträgliche Anzeigepflicht! Und die sehr eventuelle Möglichkeit, das Angezeigte zu verwehren – nachträglich?!


P.S. Im Bundesfinanzministerium dürfen sie genauso fröhlich und ungestraft mit Unwertpapieren zocken – wenn sie denn ihre illegitimen Privatgeschäfte ordentlich dem (auch zockenden) Dienstherren anzeigen!

g.n.t.

Klick-Betrug-Anzeigen:Das ist nichts für Sie, das ist was gegen den Kommerz-Konsum-Konformismus.Das ist nichts für Sie, das sind Sinnsprüche.