Kriminelle Insidergeschäfte: Mitarbeiter der Behördenkatastrophe BaFin haben mit Wirecard-Aktien gezockt
(Germania, 05.10.20)
Der eigentliche Skandal ist: Diese privaten Finanzgeschäfte sind ihnen ausdrücklich erlaubt, es besteht lediglich eine nachträgliche Anzeigepflicht! Und die sehr eventuelle Möglichkeit, das Angezeigte zu verwehren – nachträglich?!
P.S. Im Bundesfinanzministerium dürfen sie genauso fröhlich und ungestraft
mit Unwertpapieren zocken – wenn sie denn ihre illegitimen Privatgeschäfte
ordentlich dem (auch zockenden) Dienstherren anzeigen!
g.n.t.