Lässt Samsung kalt: Defekte Lithium-Ionen-Akkus dürfen nur in gefahrgutzertifizierten Umverpackungen versendet werden
(Ordinärestadt, 21.09.16)
Ach was, ein Pappkarton mit UN-Gefahrensymbol für Gefahrgut der Klasse 9 muss reichen – sonst wird es zu gefährlich für die Bilanzen.
g.n.t.