Majestätsbeleidigung erst 2018 ohne Kerker: Der Bundesrat bittet vergebens um die unverzügliche Streichung des § 103 StGB

(Germania, 21.03.17)

Die Bundesregierung hält in ihrer Gegenäußerung – auch nach nochmaliger Prüfung – am vorgesehenen Datum fest, ohne dies weiter zu begründen.

n.t.

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