Öffentliche Vereinsverarschung: Privater Bundesanzeiger-Verlag zockt mehrere Jahre rückwirkend Gebühren plus MwSt. für den Zwangseintrag ins Transparenzregister ab

(Germania, 26.02.21)

Obschon das SPD-geführte Finanzministerium dies zunächst gar nicht wollte, können sich steuerbegünstigte Vereine von dieser privatisierten Gebührenpflicht (ab 2020 4,50 EUR netto) teuerbürokratisch befreien lassen: per Personalausweiskopie, Vereinsregisterauszug und Freistellungsbescheid (der eigentlich gereicht hätte). Allerdings ist diese Befreiung überhaupt erst für 2020 erstmalig möglich gewesen und sie gilt erst ab Antragsstellung – während das private Bundes-Abzockregister schon seit 2017 heimlich seine Zwangsgebühren plus MwSt. erhebt, die aufsummierte „Bescheidrechnung“ aber erst in diesem Jahr mit dem Hinweis verschickt, dass eine (rückwirkende) Befreiung bei vorliegender Gemeinnützigkeit (nicht) möglich sei.


P.S. Danke, Kanzlerkandidat Olaf!

g.n.t.

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