Oldenburger Taliban-Justiz: Niedersächsische Provinzstaatsanwaltschaft verteidigt Kinderprügelverteidigung ihres aus der Bibel statt aus dem Gesetzbuch zitierenden Anklägers
(Narragonien, 28.07.21)
In Oldenburg braucht man als Kindesmisshandler gar keinen eigenen Anwalt, wenn man sich nur auf alttestamentarische Vorschriften und seinen perversen Dachschaden beruft – und auf den unwürdigen Prügelgreis Franziskus.
P.S. Kein religiöses Wunder, dass deutsche Staatsanwaltschaften – trotz
tausendfacher Hinweise und gar Geständnissen – bislang keinerlei eigene
Ermittlungen gegen die KKK aufgenommen haben.
g.n.t.