Richter gegen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Der BGH erklärt das besondere elektronische Anwaltspostfach zum besonders unsicheren elektronischen Anwaltspostfach
(Volljura, 21.03.21)
Es gibt keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine durchgehende Verschlüsselung. Sicher im Rechtssinne reicht.
g.n.t.