Trojanischer Horst: Bundesregierung will nun auch vorsorglich bei vermuteten Einbrechern in private Wohnungen einbrechen

(Germania, 14.05.19)

Bei Verdacht insbesondere eines serienmäßig begangenen Einbruchdiebstahls in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung soll den Ermittlungsbehörden die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation ermöglicht werden.

g.n.t.

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