Unverhältnismäßig-anlasslose Bürgerüberwachung: Totale Bestandsdatenauskunft für das Bundesverfassungsgericht zu total
(Volljura, 16.07.20)
Moderne Polizeien und Schlapphüte brauchen halt beim Massenüberwachen der Untertanen keinen konkreten Verdachtsanlass mehr. Und schon gar keine bestimmte Straftat.
P.S. Nett, dass sich das BVerfG der Klage aus 2013 schon angenommen hat.
Derweil ging’s munter weiter …
g.n.t.