Vorsätzlicher Grundgesetzverstoß: Wie zu Recht geunkt speichert die bayerische Polizei Kfz-Kennzeichen-Scans auf Vorrat

(Fischdorf/Bewegungshauptstadt, 10.05.19)

Nur in einer (freistaatlichen) Bananenrepublik bleiben vorsätzliche Rechtsverstöße von (Polizei-)Behörden ohne Konsequenzen für die (rechtsstaatsverhöhnenden) verantwortlichen (CSU-)Beamten.


P.S. Bayern-juristische Begründung: Wir ham das Grundgesetz der Preußenrepublik Deutschland nie gewollte und beschlossen!

g.n.t.

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