Vorsätzlicher Grundgesetzverstoß: Wie zu Recht geunkt speichert die bayerische Polizei Kfz-Kennzeichen-Scans auf Vorrat
(Fischdorf/Bewegungshauptstadt, 10.05.19)
Nur in einer (freistaatlichen) Bananenrepublik bleiben vorsätzliche Rechtsverstöße von (Polizei-)Behörden ohne Konsequenzen für die (rechtsstaatsverhöhnenden) verantwortlichen (CSU-)Beamten.
P.S. Bayern-juristische Begründung: Wir ham das Grundgesetz der
Preußenrepublik Deutschland nie gewollte und beschlossen!
g.n.t.