Zurückrudernde Drecksfotzenrichter: Berliner Landgericht sieht widerwillig ein, dass Renate Künast doch keine [sechs übelste Beleidigungen] sein könnte
(Germania, 20.01.20)
In den übrigen 16 Kommentaren sieht das Scherbengericht weiterhin keine Beleidigungen, sondern Meinungsfreiheit. Deswegen nehme ich mir die Meinungsfreiheit und ändere meine undifferenzierte Berufsgruppenbeschimpfung auch lediglich von „Drecksfotzenrichter“ auf [16 üble Beleidigungen].
g.n.t.